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    1. März 2023

    Aktuelles Update für FCC Zulassungen

    Für alle FCC-Zulassungen ist ab sofort ein US-Vertreter erforderlich

    Mit sofortiger Wirkung hat die Federal Communication Commission festgelegt, dass alle Antragsteller für eine FCC-Zulassung einen autorisierten Vertreter mit Sitz in den USA benennen müssen, der den Antragsteller in den Vereinigten Staaten vertritt.  Die Ernennung muss in einem Bescheinigungsdokument dargelegt werden, das auf der FCC-Website für Gerätezulassungen zusammen mit den sonst geforderten Unterlagen eingereicht werden muss. 

    Nemko USA, Inc. kann Antragsteller, die bisher keinen Vertreter in den USA haben unterstützen, eine Lösung zu finden. 

    Benennung eines US-Vertreters für die Bearbeitung von Anträgen

    Gemäß Abschnitt 2.911(d)(7) muss der Antragsteller eine Kontaktperson in den Vereinigten Staaten benennen, die als Bevollmächtigter des Antragstellers für die Zustellung von Schriftstücken und anderen Dokumenten im Namen der hauptverantwortlichen Partei fungiert und diese zügig und pflichtgemäß an diese Partei zustellt, unabhängig davon, ob es sich bei dem Antragsteller um eine inländische oder ausländische Organisation handelt. Ein Antragsteller mit Sitz in den Vereinigten Staaten kann sich selbst als Bevollmächtigten benennen.

    Die Benennung des US-Bevollmächtigen für die Zulassung ist immer in Form eines Bestätigungsschreibens erforderlich und sollte jedem FCC-Zertifizierungsantrag für Funkanlagen als Anlage "Attestation Statements" beigefügt werden. 

    Der Antragsteller muss eine Erklärung (Bestätigung) vorlegen, das: 

    • sowohl vom Antragsteller als auch vom benannten Bevollmächtigten unterzeichnet werden, falls der Bevollmächtigte nicht mit dem Antragsteller übereinstimmt.  
    • die Zustimmung des Antragstellers und die Verpflichtung des Bevollmächtigten, die Zustellungserklärung anzunehmen, bestätigen.
    • eine physische US-Adresse, eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse für den benannten Vertreter enthält. 

    Bestätigen Sie, dass der Antragsteller damit einverstanden ist, einen Bevollmächtigten für mindestens ein Jahr nach Beendigung der Vermarktung und Einfuhr oder nach Abschluss eines Zulassungsverfahrens der Kommission im Zusammenhang mit dem Gerät beizubehalten.

    Für Fragen bzw. weitere Informationen rund um den Service eines US-Bevollmächtigen steht Ihnen das Team von Nemko in Deutschland sowie unser geschätzter Kollege Tom Tidwell von Nemko USA, Inc. sehr gerne zur Verfügung. 

    Nemko

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