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    5. Mai 2022

    Die Entwicklung von RoHS

    RoHS ist die Abkürzung für "Restriction of Hazardous Substances", d. h. bestimmte chemische Stoffe (Schwermetalle und Flammschutzmittel), die für Mensch und/oder Natur schädlich sind. Die RoHS-Gesetzgebung gilt nur für elektrische und elektronische Produkte. Sie soll auch die Möglichkeiten und die wirtschaftliche Rentabilität des Recyclings von Abfallprodukten verbessern und die negativen gesundheitlichen Auswirkungen auf die Arbeitnehmer in Recyclinganlagen verringern


    Der Geltungsbereich der Produkte ist von Land zu Land bzw. von Region zu Region etwas unterschiedlich. In Europa betrifft sie alle Arten von elektrischen und elektronischen Produkten, die dem normalen Recycling zugeführt werden.

    Länder bzw. Regionen, die RoHS bereits umgesetzt haben, sind:
    • die Mitgliedstaaten der EU/EWR
    • die Mitgliedsstaaten der EAEU, d.h. Russland, Armenien, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan.
    • Ukraine, Türkei, UAE, Oman, Serbien, China, Taiwan, Singapur, Japan, Südkorea, Indien, Vietnam sowie die US-Bundesstaaten Kalifornien und New Jersey
    Diese Länder folgen schon bald:
    • Saudi-Arabien
    • Die anderen GSO-Mitgliedstaaten (außer VAE), d.h. Bahrain, Oman, Katar und Kuwait
    • Brasilien

    ​​​In Europa ist RoHS seit der erstmaligen Umsetzung der Richtlinie 2002/95/EG im Jahr 2006, also vor mehr als 15 Jahren, verbindlich vorgeschrieben. Seitdem wurde sie mehrmals aktualisiert und geändert. Die aktuelle Fassung ist die Richtlinie 2011/65/EU.

    Nun hat die Kommission der Europäischen Union (EU) eine öffentliche Konsultation zu dieser Richtlinie eingeleitet und bittet die unterschiedlichsten Interessensgruppen um Beiträge zu möglichen Änderungen zur Verbesserung dieser wichtigen Rechtsvorschriften.

    Die Konsultation bittet um Beiträge zu verschiedenen Optionen, darunter die Ergänzung der Richtlinie durch informelle Leitlinien, die Ablösung der Richtlinie durch eine Verordnung, um eine einheitliche Anwendung in den Mitgliedstaaten zu gewährleisten, oder die vollständige Aufhebung der RoHS-Richtlinie und die Integration ihrer wichtigsten Bestimmungen in die aktuelle europäische
    REACH-Verordnung.

    Zu den Interessengruppen, die für diese Initiative am relevantesten sind, gehören: Behörden der Mitgliedstaaten, Unternehmensverbände und auch einzelne Unternehmen (einschließlich KMU), Nichtregierungsorganisationen, Hochschulen, Einzelpersonen, Arbeitnehmerverbände und Gewerkschaften.

    Weitere Informationen zu dieser Konsultation finden Sie unter diesem Link, der auch auf einen Fragebogen verweist, mit dem Interessierte an der Konsultation teilnehmen können. Die Kommentare müssen bis spätestens 2. Juni 2022 eingereicht werden.

    Nemko bietet Herstellern und Exporteuren eine Zertifizierung/Verifizierung der Produktkonformität an, die auf der Überprüfung der technischen Dokumentation und der Prüfung von "Hochrisikomaterialien" als Grundlage für die Konformitätskennzeichnung beruht.  

    Wenn Sie mehr über die aktuell gültige RoHS-Richtlinie wissen möchten, so lesen Sie hierzu auch unser E-Book (in Englisch).

    Für weitere Informationen rund um das Thema RoHS im Zusammenhang mit Ihren Produkten wenden Sie sich gerne an unser Team bei Nemko in Deutschland.

    (Der Artikel basiert auf einem Text von Kenny HO, bearbeitet von T. Sollie)

     

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